Arbeitsrecht

Die Vertretung umfasst alle Streitigkeit vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses an bis zu dessen Beendigung sowie alle Angelegenheiten des Betriebsverfassungsrechts.

Im Rahmen der beratenden Tätigkeit werden Verträge zu allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts entworfen, gestaltet, geprüft und verhandelt. Gleichzeitig werden Konzeptionen in mitbestimmungsrechtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts in rechtlicher Hinsicht mitgestaltet, strategisch erörtert und bei deren Realisierung begleitet.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Beratung bei Betriebsveräußerungen, Um-/Restrukturierungen und Outsourcing
  • Personalabbau und Kündigungen
  • Arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfungen
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Entlohnungs- und Bewertungsmodelle
  • Betriebsvereinbarungen